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Für Gründer & Unternehmer

Alles in trockenen Tüchern.

Für Gründer & Unternehmer - Alles in trockenen Tüchern.


"Das Nötigste für mich und meinen Betrieb muss geregelt sein. Ich möchte mich darauf verlassen können, mich auf meine Arbeit zu konzentrieren und diese Sachen in vertrauensvollen Händen wissen. Wenn ich verstehe, dass etwas wichtig ist, kann es auch mehr kosten. Ich habe keine Zeit für komplizierte Verkaufsgespräche und Bürokratie, möchte aber gut betreut werden."


Große Chancen – große Eigenverantwortung


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur ein Risiko – es ist auch die vielleicht größte Chance im Berufsleben. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbstständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung, etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!

Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen.

  • Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen?
  • Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren?
  • In welcher Höhe sollten Sie vorsorgen? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.

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Betriebliche Risiken

Betriebs­haftpflicht­versicherung


Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch Ihr Tun) schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen.

Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
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Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung


Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommt, sind reine Vermögensschäden nicht versichert.
Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler und dergleichen.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung Pflicht und somit Zulassungsvoraussetzung.

Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.
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Inhalts­versicherung


Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt beziehungsweise eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.
Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhandenkommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn diese neu angeschafft werden müssen.

Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.
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Betriebs­unterbrechungs­versicherung


Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.
Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht.

Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigen wird, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung dementsprechend angepasst werden. Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung (EBU) darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert.

Die EBU stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
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Rechtsschutz­versicherung


Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus.
Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden.

Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit.

Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.
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Persönliche Risiken

Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt diese aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.

Kranken­versicherung


Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Der Wechsel in die private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch eventuell beitragsgünstiger zu versichern.
Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mitberücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Da Sie keinen Arbeitgeber haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.
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Berufs­unfähigkeits­versicherung


Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt werden.

Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden.

Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der
Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft?

Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.
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Dread-Disease-/Schwere-Krankheiten-Vorsorge


Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss.
Gerade als Selbstständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten.

Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus.

Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs-Geschäftsführers zu kompensieren.
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Altersvorsorge


Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich herschieben. Die Rente scheint noch so lang hin zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen.
Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.

Wir sind jetzt nicht unbedingt Fans der Basisrente, aber mit deren Einführung wurde Selbstständigen ein weiteres Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben.

Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.

Mit unserem Ruhestandsplanungstool berechnen wir für unsere Kunden zunächst, wie viel Kapital im Rentenalter benötigt wird, und besprechen dann gemeinsam, welcher Weg am besten zum Kunden passt.
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Betriebsrente


Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihre Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Was wäre einfacher, als einen Teil der ersparten Sozialabgaben als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in einen bAV-Vertrag mit einzubezahlen?

Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.
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