Das Wichtigste für mich und meinen Betrieb muss geregelt sein. Ich möchte mich darauf verlassen können, mich auf meine Arbeit konzentrieren und diese Sachen in vertrauens­vollen Händen wissen. Service, Professionalität und gute Betreuung ist mir wichtig.

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Gründer

Große Chancen – große Eigenverantwortung

Der Schritt in die Selbstständig­keit ist nicht nur ein Risiko – es ist auch die vielleicht größte Chance im Berufs­leben. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbstständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung, etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!

Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen.

Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.

Betriebliche Risiken

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Arbeitskraftabsicherung

Betriebs­haftpflicht­­versicherung

Die Betriebshaftpflicht­versicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Not­wendigkeit für jeden Existenzgründer

Die Betriebshaftpflicht­versicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatz­ansprüche gerechtfertigt sind.

Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflicht­versicherung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch Ihr Tun) schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungs­pflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summen­begrenzung für Schadenersatz­ansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen.

Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Portfolio

Vermögens­schaden­­haftpflicht­­versicherung

Während die Betriebs­haftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden (z. B. Verdienst­ausfall) aufkommt, sind reine Vermögens­schäden nicht versichert.

Ursachen für echte Vermögens­schäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler und dergleichen.

Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschafts­prüfer usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflicht­deckung Pflicht und somit Zulassungs­voraussetzung.

Ein Abschluss ist für jeden empfehlens­wert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.

Arbeit

Inhalts­­versicherung

Die Inhalts­versicherung ist vergleichbar mit einer Hausrat­versicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt beziehungs­weise eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebs­einrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebs­einrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhandenkommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn diese neu angeschafft werden müssen.

Eine Inhalts­versicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schaden­beseitigung, Reparatur und ggf. Neu­anschaffung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung

Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhalts­versicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäfts­betrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.

Oft beinhaltet die Inhalts­versicherung bereits eine Betriebs­unterbrechungs­­versicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmen­ausstattung entspricht.

Sie greift bei den in der Inhalts­versicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigen wird, sollte die Versicherungssumme der Betriebs­unterbrechungs­versicherung dementsprechend angepasst werden. Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Existenz­betriebs­unterbrechungs­versicherung (EBU) darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebs­unterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheits­bedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert.

Die EBU stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebs­ausgabe steuerlich geltend machen.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz­­versicherung

Eine Rechtsschutz­versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebs­haftpflicht­versicherung. Rechtliche Auseinander­setzungen bleiben im Geschäfts­leben nicht aus.

Seien es Schadenersatz­forderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglic­hkeiten des Forderung­smanagements für ihre gewerblichen Kunden.

Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit.

Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Gesundheitsleistungen vom Arbeitgeber werden immer mehr nachgefragt und haben das Potenzial, zum Fachkräftemagneten zu werden. Weniger Krankentage und fitte Mitarbeiter steigern die Leistungsfähigkeit von Unternehmen.

Nutzen Sie Sachzuwendungen, um Ihre Belegschaft zu belohnen und zu motivieren. Das stärkt das Team und das persönliche Wohlbefinden.

Eine betriebliche Krankenversicherung ist ein effektives Gesundheits-Benefit für die Mitarbeitenden. Denn sie füllt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht Ihrer Belegschaft Leistungen, die sie sonst privat zahlen müsste. Liegt der Beitrag pro Mitarbeitenden pro Monat unter der Freigrenze von 44 Euro, gilt die Zuwendung als Sachlohn und ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Steigern Sie die Motivation und Leistungsfähigkeit mit einem völlig flexiblen und jährlich zur Verfügung stehenden Gesundheitsbudget. Sofortiger Nutzen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Finanzierung

Betriebs­rente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihre Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Was wäre einfacher, als einen Teil der ersparten Sozialabgaben als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in einen bAV-Vertrag mit einzubezahlen?

Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.

Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie Mitarbeitenden mindestens einen Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihre Mitarbeitenden sich Beiträge zu den Sozialversicherungen. Diese Ersparnis müssen Sie ab 2021 an Ihre Beschäftigten weitergeben.

Die Übernahme von Beiträgen zur betriebliche Altersvorsorge kommt bei der Belegschaft gut an.

Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.

Persönliche Risiken

Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbst­ständige sind in der Regel nicht über die Sozial­versicherungs­träger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt diese aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungs­stärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.
Krankenversicherung

Kranken­versicherung

Mit dem Schritt in die Selbst­ständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich kranken­versichern möchten. Der Wechsel in die private Kranken­versicherung eröffnet Ihnen als Selbst­ständigem die Möglichkeit, sich leistungs­stärker und auch eventuell beitrags­günstiger zu versichern.

Neben Ihren individuellen Leistungs­wünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit­berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungs­­schutz zu finden.

Da Sie keinen Arbeitgeber haben, genießen Sie auch keine Lohn­fortzahlung im Krankheits­fall mehr. Der Abschluss einer Krankentage­geld­versicherung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlens­wert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.

Berufsunfaehigkeitsversicherung

Berufs­­unfähigkeits­versicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebens­standard. Kann man aufgrund gesundheit­licher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommens­ersatz zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt werden.

Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden.

Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der
Versicherungs­schutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft?

Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbst­ständiger bedenken muss. Berufs­unfähigkeits­schutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.

Schwere Krankheiten

Dread-Disease- / Schwere-Krank­heiten-Vorsorge

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufs­unfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss.

Gerade als Selbst­ständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeits­leistung in Zusammen­hang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommens­einbußen bedeuten.

Eine Vorsorge für schwere Krank­heiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krank­heiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus.

Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommens­verlust kann die Kapital­leistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs­Geschäfts­führers zu kompensieren.

Ruhestand

Alters­vorsorge

Alters­vorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich herschieben. Die Rente scheint noch so lang hin zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen.

Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rück­lagen haben, von denen sie dann ihren Lebens­abend bestreiten müssen.

Wir sind jetzt nicht unbedingt Fans der Basis­rente, aber mit deren Einführung wurde Selbst­ständigen ein weiteres Mittel an die Hand gegeben, um Alters­vorsorge zu betreiben.

Hier können auch sehr große Spar­beiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.

Mit unserem Ruhestands­planungstool berechnen wir für unsere Kunden zunächst, wie viel Kapital im Renten­alter benötigt wird, und besprechen dann gemeinsam, welcher Weg am besten zum Kunden passt.