Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027

Staatliche Förderung trifft auf die Chancen des Kapitalmarkts

Ab dem 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge in Deutschland neu aufgestellt. Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Wertpapiere wie Fonds und ETFs investieren und langfristig Kapital für Ihren Ruhestand aufbauen.

Die Grundidee ist nicht neu: breit gestreut, langfristig und passend zur persönlichen Risikobereitschaft investieren.

Neu ist, dass solche kapitalmarktorientierten Vorsorgestrukturen künftig gezielt staatlich gefördert werden.

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten sich daraus für Ihre persönliche Altersvorsorge ergeben?

Das Wichtigste auf einen Blick

Die neuen Altersvorsorge­produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein.

Start ab 2027

Abhängig von Ihrem Eigen­beitrag können Sie jährlich eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro erhalten.

Bis zu 540 Euro Grundzulage

Für jedes kindergeld­berech­tigte Kind sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr möglich.

Zusätzliche Kinderzulage

Bei einem förderfähigen Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig ein Berufs­einsteiger­bonus von 200 Euro möglich.

Bonus für Berufseinsteiger

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht eine Anlage in zugelassene Wertpapiere, beispielsweise Fonds und ETFs.

Investieren am Kapitalmarkt

Im Ruhestand können künftig unter­schiedliche Auszahlungsvarianten zur Verfügung stehen – von der lebenslangen Rente bis zum befristeten Auszahlungsplan.

Mehr Auswahl bei der Auszahlung

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Anders als bei vielen bisherigen Riester-Produkten kann das angesparte Kapital dabei ohne verpflichtende Garantie am Kapitalmarkt investiert werden.

Dadurch entstehen höhere Renditechancen. Gleichzeitig kann der Wert der enthaltenen Anlagen schwanken. Welche Zusammensetzung sinnvoll ist, hängt deshalb unter anderem von Ihrem Alter, Ihrem Anlagezeitraum, Ihrer finanziellen Situation und Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab.

Neben dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie werden auch weiterhin Vorsorgelösungen mit einer teilweisen oder vollständigen Beitragsgarantie angeboten.

So funktioniert die staatliche Förderung

Die neue Grundzulage richtet sich unmittelbar nach der Höhe Ihres Eigenbeitrags.

Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro.

Berufstätige

Auf die ersten 360 Euro

Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie 50 Cent Grundzulage.

Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro entspricht das einer Förderung von 180 Euro.

Gründer

Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro

Auf die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie jeweils 25 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro.

Damit kommen weitere 360 Euro Förderung hinzu.

Insgesamt bis zu 540 Euro

Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro ist somit eine Grundzulage von insgesamt bis zu 540 Euro möglich.

Darüber hinaus können weitere Einzahlungen vorgenommen werden. Die staatliche Grundzulage erhöht sich dadurch jedoch nicht weiter.

Zusätzliche Förderung für Familien und junge Menschen

Bis zu

300 Euro

pro Kind

Für jedes kindergeldberechtigte Kind können bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr in den Altersvorsorge­vertrag fließen.

Die volle Kinderzulage wird bereits bei einem entsprech­enden Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr erreicht.

Einmalig

200 Euro

Berufsein­steigerbonus
Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorge­vertrag abschließt und die gesetz­lichen Voraussetzungen erfüllt, erhält einmalig einen Berufseinstei­gerbonus von 200 Euro.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Portfolio

Beiträge, Zulagen und Erträge können während der Ansparphase innerhalb des geförderten Alters­vorsorge­­vertrags wachsen, ohne dass laufend Kapital­ertragsteuer auf Wertsteigerungen und Erträge anfällt.

Gründer

Das Finanzamt prüft außerdem, ob sich über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ergibt.

Finanzierung

Die späteren Auszahlungen werden grundsätzlich mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuer­satz ver­steuert. Wie hoch der tatsächliche steuerliche Vorteil aus­fällt, hängt daher immer von der persön­lichen Situation ab.

Welche Anlagen sind möglich?

Im Altersvorsorgedepot kann das Kapital ausschließlich in gesetzlich zugelassene Anlageformen investiert werden. Maßgeblich ist die jeweils geltende gesetzliche Positivliste. Welche konkreten Anlageformen und Produkte verfügbar sind, hängt von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung und dem Angebot des jeweiligen Anbieters ab.

Damit können die langfristigen Chancen des Kapitalmarkts für die private Altersvorsorge genutzt werden. Gleichzeitig sind Kursschwankungen und zwischenzeitliche Verluste möglich. Eine passende Streuung und eine auf den persönlichen Anlagezeitraum abgestimmte Risikostruktur bleiben deshalb entscheidend.

Welche konkreten Anlageformen und Produkte verfügbar sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Zertifizierung des jeweiligen Produkts und dem Angebot des jeweiligen Anbieters.

breit gestreute

Investmentfonds

ETFs

Aktien

gesetzlich zugelassen

weitere Anlageformen

Hinweis zu den zulässigen Anlageformen

Welche Anlageformen im Altersvorsorgedepot genutzt werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweils geltenden Positivliste. Die konkrete Auswahl kann je nach zertifiziertem Produkt und Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Die auf dieser Seite genannten Anlageformen stellen daher keine abschließende Übersicht der später verfügbaren Anlagemöglichkeiten dar.

Die Investmentidee setzen wir bereits heute um

Das Altersvorsorgedepot ist neu. Die grundlegenden Prinzipien dahinter sind es nicht.

Auch heute entwickeln wir für unsere Kunden individuelle Investmentstrategien, die sich an ihren Zielen, ihrem Anlage­zeitraum und ihrer persönlichen Risikobereitschaft orientieren.

Dabei achten wir insbesondere auf:

Unsere bestehenden ETF-, Fonds- und Welt-Modellportfolios sind nicht mit dem neuen Altersvorsorgedepot gleichzusetzen und erhalten nicht automatisch dessen staatliche Förderung.

Sie zeigen jedoch, dass eine langfristige und kapitalmarktorientierte Vorsorgestruktur bereits heute umgesetzt werden kann. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot eine zusätzliche staatlich geförderte Möglichkeit hinzu.

Für wen kann das Altersvor­sorge­depot interessant sein?

Das Altersvorsorgedepot kann insbesondere für Menschen interessant sein, die:

Künftig können grundsätzlich auch Gewerbetreibende und Freiberufler unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein. Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ob das Altersvorsorgedepot tatsächlich zu Ihnen passt, lässt sich jedoch nicht allein anhand der möglichen Förderung entscheiden. Auch Kosten, Laufzeit, Flexibilität, bestehende Verträge und Ihre gesamte finanzielle Planung müssen berücksichtigt werden.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet oder in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt.

Je nach gesetzlicher Ausgestaltung können Sie grundsätzlich:

Ihren bestehenden Vertrag weiterführen.

Ihren bestehenden Vertrag beitragsfrei stellen.

Parallel einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Sofern gesetzlich vorge­sehen, in die neue För­dersystematik wechseln und das vorhandene Riester-Vermögen in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen.

Altersvorsorge ist mehr als ein einzelnes Produkt

Ein Altersvorsorgedepot kann ein sinnvoller Bau­stein sein. Es ersetzt jedoch keine vollständige finanzielle Lebensplanung.

Vor einer Entscheidung sollten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

Welche Versorgungslücke besteht im Ruhestand?

Welche Vorsorgeverträge sind bereits vorhanden?

Welche Beiträge können langfristig getragen werden?

Wie wichtig sind Verfügbarkeit und Flexibilität?

Welche Wertschwan­kungen können finan­ziell und persön­lich ausgehalten werden?

Welche Förderungen und steuerlichen Möglichkeiten kommen infrage?

Wie soll das Kapital im Ruhestand ausgezahlt werden?

Erst aus dem Zusammenspiel dieser Punkte entsteht eine Vorsorgestrategie, die auch langfristig zu Ihrem Leben passt.

Unsere Beratung zum Altersvorsorgedepot

Wir betrachten nicht nur das neue Produkt, sondern Ihre gesamte finanzielle Situation.

Bestehende Vorsorge prüfen

Wir erfassen vorhandene Verträge, Depots, Ansprüche und bereits aufgebaute Vermögenswerte.

Persönlichen Bedarf ermitteln

Gemeinsam klären wir, welches Einkommen Sie im Ruhestand benötigen und welche mögliche Versorgungslücke besteht.

Möglichkeiten vergleichen

Wir vergleichen das Altersvorsorgedepot mit bestehenden und alternativen Vorsorgelösungen.

Investmentstruktur festlegen

Wir ermitteln eine Anlagestruktur, die zu Ihrem Anlagezeitraum und Ihrer Risikobereitschaft passt.

Detailbesprechung

Gemeinsam besprechen wir die möglichen Lösungen, deren Kosten, Chancen und Risiken und stimmen die Vorsorgestrategie auf Ihre persönlichen Ziele ab.

Langfristig begleiten

Auch nach dem Abschluss behalten wir Ihre Vorsorgestruktur im Blick und besprechen regelmäßig, ob Sie weiterhin auf Kurs sind.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot

Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Vor der Verfügbarkeit entsprechend zertifizierter Produkte kann noch kein förderfähiges Altersvorsorgedepot abgeschlossen werden.

Welche konkreten Produkte zum Start angeboten werden, hängt von der Umsetzung durch Banken, Versicherungen und andere Anbieter ab. Eine bestehende Vorsorgestrategie kann jedoch bereits heute überprüft und auf die neuen Möglichkeiten vorbereitet werden.

Ein Altersvorsorgedepot kann insbesondere für Menschen interessant sein, die langfristig für ihren Ruhestand vorsorgen, staatliche Förderung nutzen und die Chancen des Kapitalmarkts einbeziehen möchten.

Ob das Altersvorsorgedepot zur persönlichen Situation passt, hängt unter anderem vom Anlagezeitraum, der Risikobereitschaft, den verfügbaren Beiträgen und bereits bestehenden Vorsorgeverträgen ab. Eine pauschale Empfehlung ist deshalb nicht möglich.

Die konkreten Kosten hängen vom gewählten Anbieter und dem jeweiligen Produkt ab. Dazu können beispielsweise Kosten für die Verwaltung des Vertrags, die enthaltenen Anlageprodukte sowie für Beratung und Vertrieb gehören.

Für das gesetzlich vorgesehene Standarddepot gilt eine Begrenzung der Effektivkosten. Die tatsächlich entstehenden Gesamtkosten müssen vom jeweiligen Anbieter vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen werden.

Vor einer Entscheidung sollten daher die Kosten, die enthaltenen Leistungen und die verfügbaren Anlagemöglichkeiten miteinander verglichen werden.

Die Grundzulage richtet sich nach der Höhe des jährlichen Eigenbeitrags. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro gewährt. Für weitere Eigenbeiträge von bis zu 1.440 Euro werden 25 Cent pro eingezahltem Euro gewährt.

Damit ist bei einem Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro eine Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr möglich. Voraussetzung ist grundsätzlich eine unmittelbare Förderberechtigung und ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro.

Zusätzlich können eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzukommen. Außerdem prüft das Finanzamt, ob sich über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt.

Welche Förderung tatsächlich gewährt wird, hängt von den persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Die jährliche Einzahlung in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist auf insgesamt 6.840 Euro begrenzt.

Die Grundzulage wird jedoch nur für Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro im Jahr gewährt. Darüber hinausgehende Einzahlungen erhöhen die staatliche Grundzulage nicht weiter.

Das hängt vom gewählten Produkt und dessen Anbieter ab. Im Altersvorsorgedepot können ausschließlich gesetzlich zugelassene Anlageformen und Produkte genutzt werden.

Bei einem Standarddepot legt der Anbieter die verfügbaren Fonds grundsätzlich vorab fest. Bei anderen Altersvorsorgedepots können umfangreichere Auswahlmöglichkeiten bestehen. Eine freie Auswahl aus allen am Markt verfügbaren ETFs ist jedoch nicht automatisch vorgesehen.

Welche Fonds, ETFs oder Anlagestrategien konkret gewählt werden können, ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen zertifizierten Produkts.

Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch beendet oder in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt. Er kann grundsätzlich weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden.

Alternativ kann ein freiwilliger Wechsel in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag möglich sein. Dabei können Kosten entstehen und bestehende Garantien oder Vertragsvorteile verloren gehen. Ob sich ein Wechsel lohnt, sollte deshalb individuell geprüft werden.

Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie besteht keine Garantie auf den Erhalt der eingezahlten Beiträge. Dadurch kann ein größerer Teil des Kapitals renditeorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden. Gleichzeitig sind Wertschwankungen und Verluste möglich.

Alternativ sollen auch Vorsorgeprodukte angeboten werden, bei denen 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert werden.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft, dem Anlagezeitraum und dem individuellen Sicherheitsbedürfnis ab.

Das Altersvorsorgedepot ist für die langfristige Altersvorsorge vorgesehen. Eine freie Entnahme des angesparten Vermögens während der Ansparphase ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für bestimmte gesetzlich geregelte Verwendungen, beispielsweise im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum, können Ausnahmen bestehen.

Eine vorzeitige schädliche Verwendung kann dazu führen, dass erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt beziehungsweise nachversteuert werden müssen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann grundsätzlich zwischen einer lebenslangen Rente und einem befristeten Auszahlungsplan gewählt werden.

Der befristete Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Ein längerer Zeitraum ist ebenfalls möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann bei einem solchen Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar sein.

Bei einem Auszahlungsplan ist zu beachten, dass nach dessen Ende keine weiteren Zahlungen erfolgen. Welche Auszahlungsform zur persönlichen Situation passt, sollte daher rechtzeitig geprüft werden.

Jetzt die eigene Altersvorsorge einordnen lassen

Das Altersvorsorgedepot eröffnet ab 2027 neue Möglichkeiten.
Entscheidend bleibt jedoch, wie gut es zu Ihrer bestehenden Vorsorge, Ihren finanziellen Zielen und Ihrer persönlichen Lebensplanung passt.

Wir helfen Ihnen dabei, die neue Förderung verständlich einzuordnen und eine langfristige Vorsorgestrategie zu entwickeln, die zu Ihnen passt.

Oliver Grau Finanzen

Die Experten für mein Finanzleben.

Gesetzlicher Stand

Das Altersvorsorgereformgesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zum Altersvorsorgedepot werden ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt.

Welche zertifizierten Produkte einzelne Anbieter ab diesem Zeitpunkt tatsächlich anbieten und welche konkreten Anlageoptionen darin verfügbar sind, kann je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Stand der Informationen: Juli 2026.